CARL FUHR GmbH & Co. KG
Carl-Fuhr-Str. 12
D-42579 Heiligenhaus
Rechtsform: | GmbH & Co. KG |
Handelsregister: | HRA 20792 |
Registergericht: | Wuppertal |
Geschäftsführung: | Andreas Fuhr |
Ust.-ID: | DE 121544249 |
Gesellschafter/-in: | FUHR-Beteiligungs-GmbH |
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- Impressum
Die ewige Frage im Mehrfamilienhaus: “Haustür nachts abschließen oder nicht?“
09.05.2017
Haustüren von Mehrfamilienhäusern dürfen nicht abgeschlossen werden. Im Brandfall oder einer Notsituation muss die Flucht der Bewohner und Besucher zu jeder Zeit ohne passenden Schlüssel möglich sein.Sicherheit im Notfall einerseits und Sicherheit vor Einbrechern andererseits bieten die FUHR Panikverschlüsse: Lösungen mit Komfortausstattung nach Wunsch.Die ewige Frage im Mehrfamilienhaus: “Haustür nachts abschließen oder nicht?“
Nach einem aktuellen Gerichtsurteil dürfen Haustüren von Meh rfamilien- häusern nicht abgeschlossen werden!
In vielen Mehrfamilienhäusern besagt die Hausordnung: „ Die Haustür muss in der Zeit von 22:00 Uhr bis 6:00 Uhr abgeschlossen werden. “
Dies sorgt zwar für ein gesteigertes Sicherheitsgefühl, da einem möglichen Einbruch vorg e- beugt wird , diese Pflicht zum Türabschließen ist jedoch juristisch unwirk sam und unzulässig.
Dies entschied aktuell das LG Frankfurt am Main (AZ: 2 -13 S 127/12, 12.05.2015) . Demnach dürfen Haustüren nicht abgeschlossen/verriegelt werden, wenn damit die Flucht der B e- wohner oder Besucher im Brandfalle oder in einer anderen Notsituation nur mit einem Schlüssel möglich ist. Denn gerade in Paniksituationen ist oft kein Schlüssel zur Hand.
Die Tür darf nur verriegelt sein , wenn sie von innen ohne Schlüssel geöffnet werden kann. Diese Anforderung erfüllen spezielle Panik verschlüsse für Flucht - und Rettungswege . FUHR bietet hier ein breites Lösungsspektrum für alle Sicherheits - und Komfortanforderungen. Angefangen vom Panik -Einsteckschloss über Panik -Mehrfachverriegelungen, Automatik - Mehrfachverriegelungen bis hin zu vollmotorischen Mehrfac hverriegelungen mit integrier- ter Panikfunktion.