usedSoft Deutschland GmbH
D-44141 Dortmund
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 28395 |
Registergericht: | Amtsgericht Dortmund |
Geschäftsführung: | Johannes Jäger |
Ust.-ID: | DE286271939 |
Gesellschafter/-in: | usedSoft Holding AG |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Systems 2007 / Nachlese <br>IT.Media.Communications<br>Messenachlese über 10 Aussteller<br>und deren Produktneuheiten
Systems 2007 / NachleseIT.Media.Communications
Messenachlese über 10 Aussteller
und deren Produktneuheiten
usedSoft auf der Systems: Verkaufsschlager Windows XP
Wie in jedem Jahr nutzen auch 2007 zahlreiche IT-Unternehmen die führende II-B2B-Messe Systems, um ihre neuesten Produktentwicklungen vorzustellen und an den Mann zu bringen. Ausnahme: usedSoft. Der deutschlandweit führender Anbieter „gebrauchter“ Software macht in diesem Jahr ein altbewährtes Produkt zum Verkaufsschlager: Windows XP.
Denn nicht nur die Fachwelt reagierte mit scharfer Kritik auf die Kinderkrankheiten und Kompatibilitätsprobleme von Windows Vista. Insbesondere auch die Geschäftskunden boykottieren das neue Betriebsystem und entscheiden sich oft ganz bewusst für den Vista-Vorgänger XP. „Windows XP ist im Gegensatz zu Vista technisch ausgereift“, erklärt usedSoft-Geschäftsführer Peter Schneider. „Das Betriebssystem ist seit vielen Jahren im Markt, hat sich in der Praxis millionenfach bewährt und genügt noch auf Jahre allen Anforderungen an ein modernes Betriebssystem.“ Dabei ist XP nicht nur eine verlässliche Alternative, sondern vor allem auch eine kostengünstige: Bis zu 50 Prozent Preisvorteil gegenüber dem Neupreis bietet usedSoft beim Kauf des Vista-Vorläufers! Der Gebrauchtsoftware-Marktführer hat ständig Zehntausende „XP Professional“-Lizenzen auf Lager – und verkauft diese seit Jahren an Unternehmen wie Neckermann, KarstadtQuelle oder Rewe.
Das Produktportfolio von usedSoft beinhaltet neben XP diverse weitere Standard-Software-Produkte, z.B. der Marken Microsoft, Oracle, SAP, Adobe, Lotus und viele andere mehr. Dabei stehen sowohl aktuellste Versionen als auch ältere Programme als „gebrauchte“ Lizenzen in großem Umfang zur Verfügung. Denn auch beim Kauf aktuellster Versionen besteht ein beträchtliches Sparpotenzial. Die Quellen, aus denen usedSoft solche Lizenzen bezieht, sind vielfältig. Ob aus Insolvenzen oder aus Geschäftsaufgaben, aus Umstrukturierungsmaßnahmen, Systemumstellungen oder Händler-Überkapazitäten: Es entstehen nicht mehr benötigte Lizenzen, die oft auch neueste Software beinhalten.
Ein weiterer Aspekt neben den Einsparungen ist, dass usedSoft seinen Kunden beim Kauf „gebrauchter“ Software-Lizenzen Rechtssicherheit bietet. Bereits vor sechs Jahren entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der so genannte urheberrechtliche Erschöpfungsgrundsatz auch für Software gilt. Das bedeutet, dass sich das Verbreitungsrecht eines Herstellers in dem Moment erschöpft, in dem er die Software zum ersten Mal verkauft. Handel und Weiterverkauf von Software-Lizenzrechten sind somit grundsätzlich zulässig. Die grundsätzliche Rechtmäßigkeit des Handels mit gebrauchten Softwarelizenzen hat auch das Landgericht Hamburg unlängst bestätigt. In ihrem Urteilsspruch betonten die Richter darüber hinaus ausdrücklich, dass auch die Aufsplittung von Microsoft-Volumenlizenzen geltendem Recht entspricht. Demnach dürfen auch Teile von Volumenverträgen gebraucht weiterverkauft werden. Anderslautende Bestimmungen in den Microsoft-Lizenzverträgen sind demnach in vollem Umfang unwirksam. Das Urteil wurde jüngst vom OLG Hamburg bestätigt.
Zusätzlich bietet usedSoft als einziger deutscher Anbieter von Gebraucht-Software seinen Kunden ein notarielles Testat, das Rechtssicherheit bei der Übertragung der Software-Lizenzrechte gewährleistet. Der Verkäufer gibt zuvor eine Erklärung ab, dass er rechtmäßiger Inhaber der übertragenen Lizenzen war, dass er sämtliche Kopien der verkauften Lizenzen gelöscht hat und dass er diese in Zukunft nicht mehr verwendet. Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Kette der Lizenzübertragungen in jedem Fall bis zum Hersteller bzw. zum autorisierten Fachhändler lückenlos zurückverfolgt werden kann.
Zudem wird dadurch belegt, dass der Käufer der einzige Nutzer der Lizenzen ist – in urheberrechtlicher Hinsicht ebenfalls ein unverzichtbarer Faktor.