Planungsbüro Buter GbR
Felsenkellerweg 40
D-49324 Melle
D-49324 Melle
Rechtsform: | GbR |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Marc Buter |
Ust.-ID: | DE156951356 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Produktbeschreibung
Produkt:Gefährdungsbeurteilung von Lagereinrichtungen
Artikelnummer: keine Angabe
Hersteller: keine Angabe
Herstellernummer: keine Angabe
EAN-Code: keine Angabe
In der DIN EN 15635 wird eine solche Gefährdungsbeurteilung für das gesamte Lagerwesen gefordert. Diese soll jährlich mindestens einmal durchgeführt werden und zusätzlich bei Änderungen innerhalb des betrieblichen Ablaufes, Einsatz neuer Betriebseinrichtungen etc.
Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung von Lagereinrichtungen
Es gibt keine gesetzlich detaillierten Vorgaben für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung. Es kommt grundsätzlich darauf an, dass alle betrieblichen Gefahren (bei Lagereinrichtungen hauptsächlich Regalschäden) erkannt und entsprechende Maßnahmen abgeleitet werden. Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeiter müssen diese Beurteilungen dokumentieren.
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung ist festzustellen, inwieweit es notwendig ist, Arbeitsschutzmaßnahmen zu ergreifen. Eine Reihe von Gesetzen, Vorschriften und Regeln geben hierfür Richtwerte und Toleranzen an, die eingehalten werden müssen. Es ist außerdem abzuschätzen, wie gravierend die Unfallgefahren oder gesundheitlichen Gefährdungen sind und wie Wahrscheinlich deren Eintritt ist.
Bei jeglichem Regalschaden müssen die potentiellen Ursachen des Problems untersucht werden, damit das Problem und eine Wiederholung der Schäden reduziert oder beseitigt werden kann. Geeignete Maßnahmen sind entsprechend vorzunehmen. Die Durchführung der Schutzmaßnahmen, sowie die Überprüfung der Wirksamkeit muss gewährleistet werden.