TORLOPP Industrie- und Messtechnik GmbH Abt.W
D-25578 Dägeling
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 1630 |
Registergericht: | Amtsgericht Itzehoe |
Geschäftsführung: | Uwe Oelrichs |
Ust.-ID: | DE 812234337 |
Gesellschafter/-in: | - |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Produktbeschreibung
Produkt:Prüfung und Kalibrierung
Artikelnummer: keine Angabe
Hersteller: keine Angabe
Herstellernummer: keine Angabe
EAN-Code: keine Angabe
PRÜFUNG UND KALIBRIERUNG IHRER MESS- UND PRÜFMITTEL
Wir bieten Ihnen umfassenden Service für die Prüfung und Kalibrierung Ihrer mechanischen und elektrischen Meß- und Prüfmittel an. Diese Prüfmittelüberwachung ist ein wichtiges Element zur Erfüllung der Zertifizierungskriterien nach DIN EN ISO 9000 ff.
Wir prüfen und kalibrieren gem. DIN EN ISO 9000 ff.:
– Lehren
– Anzeigende Meßmittel
– Hilfsmittel
– Maßverkörperungen
– Meßmittel für elektrische Größen
– Drehzahl-, Temperatur- und Druck-Messgeräte etc.
Die Prüfung und Kalibrierung von Lehren, Meßmitteln und Maßverkörperungen erfolgt in Anlehnung an die festgelegten Prüfmittel-Überwachungsrichtlinien VDI/VDE/DGQ 2618, Blatt 1 – 27 oder nach nationalen, internationalen oder vereinbarten Regeln sowie Herstellerangaben. Die Rückführbarkeit auf DKD- Normale ist gegeben.
Die Ergebnisse der Prüfungen werden auf Kalibrierscheinen dokumentiert. Die Meß- und Prüfmittel erhalten eine Prüfplakette mit dem nächsten Prüfdatum. Das Prüfintervall legen Sie selbst fest. Im allgemeinen beträgt der Kalibrierzeitraum 12 Monate. Je nach Gebrauch der Prüfmittel kann es erforderlich sein, diesen Zeitraum zu verkürzen.
Für die Verwaltung Ihrer Meß- und Prüfmittel bieten wir Ihnen einen Komplett-Service an. Für die nach DIN EN ISO 9000 ff erforderliche Prüfmittelüberwachung kalibrieren wir Ihre Prüfmittel, verwalten sie PC-gestützt und legen Ihnen Ordner mit allen Kalibrierscheinen nach mit Ihnen abgestimmten Ordnungskriterien für die Zertifizierung an. Darüber hinaus überwachen wir für Sie die Fälligkeiten Ihrer Meß- und Prüfmittel.