eurosec GmbH
Vogelheide 25
D-71543 Wüstenrot
D-71543 Wüstenrot
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 106034 |
Registergericht: | Stuttgart |
Geschäftsführung: | Frank Buchzik |
Ust.-ID: | DE146125438 |
Gesellschafter/-in: | Frank Buchzik |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Due Diligence
09.03.2009
Due Diligence (DD), bekannt als „Sorgfaltspflicht“ (z. B. von Banken), bezeichnet die „gebotene Sorgfalt“, mit der beim Kauf bzw. Verkauf von Unternehmensbeteiligungen oder Immobilien oder einem Börsengang das Objekt im Vorfeld der Akquisition oder des Börsengangs geprüft wird. Due-Diligence-Prüfungen beinhalten insbesondere eine systematische Stärken-/Schwächen-Analyse des Objekts, eine Analyse der mit dem Kauf oder des Börsengangs verbundenen Risiken sowie eine fundierte Bewertung des Objekts. Ein oft gewähltes Prüfungsraster ist das der EFQM. Gegenstand des Blickwinkels sind weiterhin Bilanzen, personelle und sachliche Ressourcen, strategische Positionierung, rechtliche und finanzielle Risiken, Umweltlasten. Gezielt wird nach so genannten Dealbreakern gesucht, d. h. nach Sachverhalten, die einem Kauf entgegenstehen könnten – z. B. Altlasten beim Grundstückskauf oder ungeklärte Markenrechte beim Unternehmenskauf. Erkannte Risiken können entweder Auslöser für einen Abbruch der Verhandlungen oder Grundlage einer vertraglichen Berücksichtigung in Form von Preisabschlägen oder Garantien sein. Für grenzüberschreitende Unternehmensübernahmen gewinnt die political due diligence zunehmende Bedeutung (Negativbeispiel: E.ON/Endesa).
Grundlage ist sinnvollerweise ein Letter of Intent, in dem ein angemessener Zeitraum für die Due-Diligence-Prüfung vereinbart wird. Weiterhin werden regelmäßig der Zugriff auf die benötigten Informationen und Daten sowie ggf. die Zahlung einer Gebühr bei Nichtkauf zum Gegenstand einer solchen Vereinbarung gemacht. Recht hilfreich für Projektprüfungen sind so genannte Meilensteinberichte (siehe auch: Meilenstein), welche den Zustand des jeweiligen Projektes in einer Kurzzusammenfassung wiedergeben.
Zur Durchführung einer Due Diligence sind auf diesem Gebiet nicht nur erfahrene Anwälte und Wirtschaftsprüfer notwendig, sondern, je nach Umfang der DD, auch Fachleute mit spezifischen Kenntnissen, z. B. Kenntnisse der Branche oder spezieller Themengebiete wie Informationstechnik, Architekten oder Bausachverständige. Je nach Größe und Branche des zu kaufenden Unternehmens sind Due-Diligence-Teams mit 20 und mehr Teammitgliedern durchaus denkbar.