Baiker & Richter
Rechtsanwälte, PartG
Kaiserswerther Straße 263
D-40474 Düsseldorf
Kaiserswerther Straße 263
D-40474 Düsseldorf
Rechtsform: | PartG |
Handelsregister: | PR 4629 |
Registergericht: | Essen |
Geschäftsführung: | Marcus Richter Simone Baiker |
Ust.-ID: | DE331568027 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Studienplatzklage
07.07.2009
Eine sog. Studienplatzklage ist darauf gerichtet, einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten mit der Begründung zu erlangen, dass mehr Kapazitäten vorhanden sind, als Studienplätze in den jeweiligen Verordnungen festgelegt sind. Die Bewerbung um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Kapazitäten wird regelmäßig neben dem ZVS-Verfahren vorgenommen. Da die Universitäten auf diesen Antrag hin, keinen Studienplatz vergeben, erfolgt in einem zweiten Schritt ein verwaltungsgerichtlicher Eilantrag.
Um die Chancen, einen Studienplatz in Medizin zu erhalten, zu erhöhen, ist es regelmäßig erforderlich, an mehreren Universitäten, Anträge zu stellen und verwaltungsgerichtliche Eilanträge einzureichen.
Die Auswahl der Universitäten richtet sich danach, wo in den letzten Semestern die Studienplatzklagen eher zum Erfolg geführt haben oder nicht oder z.B. neue Studienmodelle eingeführt werden. Dies bedeutet, dass die grundsätzliche Bereitschaft bestehen sollte, bundesweit zu studieren. Auch wenn eine Studienplatzklage erfolgreich ist, also die Kapazitätsberechnung einer Hochschule z.B. fehlerhaft ist, führt dies aufgrund der vorhandenen erheblichen Anzahl an Mitbewerbern nicht zwangsläufig zu einem Studienplatz, da diese erklagtenätze dann zwischen den Bewerbern überwiegend im Losverfahren verteilt werden.
Zum Wintersemester 2009/2010 ist ein Studium der Humanmedizin grundsätzlich möglich an den Universitäten:
Aachen, Berlin-Charité, Bochum, Bonn, Dresden, Duisburg-Essen - Campus Essen -, Düsseldorf, Erlangen-Nürnberg, Frankfurt / M., Freiburg, Gießen, Göttingen, Greifswald, Halle-Wittenberg, Hamburg, Hannover MedH, Heidelberg, Heidelberg/Mannheim, Jena, Kiel, Köln, Leipzig, Lübeck, Magdeburg, Mainz, Marburg, München U, Münster Regensburg, Rostock, Saarland U - Abt. Homburg -, Tübingen, Ulm, Würzburg.
Regelmäßig bestehen Bewerbungsfristen für die einzelnen Universitäten. Die ersten Bewerbungsfristen laufen für das Wintersemester 2009/2010 zum 15.07.2009 ab. Dies betrifft die Universitäten in den Bundesländern Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein, Sachsen und Thüringen. Bei diesen Fristen handelt es sich um Ausschlussfristen, so dass bei Versäumung eine Studienplatzklage zum Wintersemester 2009/2010 in den genannten Bundesländern nicht mehr möglich ist.