HEIN Industrieschilder GmbH
Auwiesen 1
D-74889 Sinsheim
D-74889 Sinsheim
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | Mannheim HRB 340817 |
Registergericht: | Mannheim |
Geschäftsführung: | Frank Kaminski Dieter Amtsbüchler |
Ust.-ID: | DE 144336806 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Gebotszeichen
13.08.2009
Gebotszeichen
Die Piktogramme sind nach DIN 4844-2 weiß und befinden sich auf einem runden Schild mit blauem Hintergrund (RAL 5005 Signalblau) und weißem Rand. Sie werden vor allem im Straßenverkehr und in der Unfallverhütung am Arbeitsplatz verwendet. Im Arbeitsschutz weisen sie hauptsächlich auf zu tragende Schutzeinrichtungen hin. Es besteht dort auch die Möglichkeit mehrere Hinweise in einem Piktogramm zu kombinieren (z. B. Helm- und Brillentragepflicht - hier sind dann sowohl der Helm als auch die Brille in vollem Weiß hervorgehoben).