Allgemeiner Debitoren- und Inkassodienst GmbH
Inkasso & Forderungsmanagement
Eduard-Pestel-Str. 7
D-49080 Osnabrück
Eduard-Pestel-Str. 7
D-49080 Osnabrück
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HBR-Nr.: 20968 |
Registergericht: | Amtsgericht Osnabrück |
Geschäftsführung: | Burkhard Quermann |
Ust.-ID: | DE 222269191 |
Gesellschafter/-in: | - |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Inkasso
25.01.2010
Im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) ist der geschäftsmäßige Einzug von fremden Fordernung geregelt.
Man unterscheidet folgende Formen von Inkassounternehmen
- Im Auftrag einziehen – das Inkassounternehmen handelt im Auftrag eines Auftraggebers
- Ermächtigung zur Einziehung – das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt im eigenen Namen Zahlungen einzuziehen.
- Abtretung von Forderungen – Inkassozession
- Vollabtretung – Forderungskauf, Abtretung an ein Inkassounternehmen.