FAIRFIX GmbH
Verpackungen & Transportsysteme
Am Fuchsberg 1
D-84568 Pleiskirchen
Am Fuchsberg 1
D-84568 Pleiskirchen
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 23944 |
Registergericht: | Traunstein |
Geschäftsführung: | Johannes Köberl Michael Beck |
Ust.-ID: | DE297725145 |
Gesellschafter/-in: | Johannes Köberl, Michael Beck |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
IPPC
09.02.2010
nser IPPC-Stempel wird auf alle Kisten mit IPPC Anforderung aufgebracht
Mit Holzverpackungen (Kisten, Paletten) aus Massivholz können gefährliche Schaderreger verschleppt werden. Deshalb gelten für die Behandlung von Holzverpackungen beim Export in bestimmte Länder besondere Vorschriften. Der IPPC-Standard (ISPM Nr. 15) ist eine internationale Regelung für den Bereich Holzverpackungen.
IPPC steht für International Plant Protection Convention, einer Unterorganisation der FAO (Food and Agriculture Organisation der UN) und stellt seit mehr als 50 Jahren den internationalen Rahmen für den Schutz von Pflanzen gegen die Einschleppung und Verbreitung von Schadorganismen dar. Der IPPC-Standard Holzverpackungen beschreibt anerkannte Maßnahmen, die im Regelfall von allen IPPC-Mitgliedsländern als hinreichend für die Behandlung von Holzverpackungen angesehen werden. Ein neues Logo ist Bestandteil des Standards geworden. Es ist eine symbolisierte Ähre mit den Buchstaben IPPC
Die wesentlichen Inhalte der ISPM 15:
Die ISPM 15 gilt nur für Vollholz. Ausgenommen sind Holzwerkstoffe und Vollholz dünner als 6 mm (in Übereinstimmung mit dem Harmonisierten System der EU).
Behandlung der Verpackung nach den anerkannten Maßnahmen. Hierzu gehört die Hitzebehandlung (HT - heat treatment) bei einer Kerntemperatur von 56°C über mindestens 30 Minuten, z. B. durch technische Trocknung (KD - kiln-drying, Ofentrocknung), wenn die vorgenannten Werte erreicht werden. Die chemische Druckimprägnierung (CPI - chemical pressure impregnation) wird nur anerkannt, wenn die zuvor genannten Anforderungen des HT erfüllt werden. Eine weitere Maßnahme ist die Begasung mit Methylbromid (MB - methyl bromide) in Abhängigkeit von Konzentration, Dauer und Temperatur.
Markierung der Verpackung, wobei die Kennzeichnung an zwei gegenüberliegenden Seiten der Verpackung dauerhaft und gut lesbar angebracht sein muss. Das Kennzeichen setzt sich zusammen aus der Länderkennung nach ISO 3166 (z. B. DE für Deutschland), der Kennung für die Region (z. B. NW für Nordrhein-Westfalen) sowie einer Registriernummer, die durch das regionale Pflanzengesundheitsamt dem Packmittelhersteller, dem Verpacker oder dem Versender vergeben wird (einmalig vergebene Nummer beginnend mit 49). Hinsichtlich der Behandlungsmethode wird das Kürzel HT für die Hitzebehandlung oder MB für die Begasung mit Methylbromid angegeben. Gegebenenfalls ist die Angabe DB (debarked) für entrindet hinzuzufügen.
IPPC-Symbol
Länderkennung nach ISO 3166, z. B. DE für Deutschland
Kennung der Region, z. B. NW für Nordrhein-Westfalen
Registriernummer, einmalig vergebene Nummer beginnend mit 49
Behandlungsmethode, z. B. HT (heat treatment), MB (methyl bromide), ggf. DB (debarked)
Die Verwendung von entrindetem Holz kann gefordert werden.
Verzicht auf amtliches Pflanzengesundheitszeugnis.
Die Pflanzenschutzdienste bzw. -ämter geben Auskunft darüber, für welche Länder, ab welchem Zeitpunkt und in welchem Umfang der IPPC-Standard gilt.
Ferner veröffentlicht das Julius Kühn-Institut − Bundesforschungsinstitut für Kulturpflanzen (JKI) − im Internet eine Leitlinie zur Anwendung des IPPC−Standards sowie die deutsche Übersetzung des ISPM 15.