Sachverständigenbüro Hörmann
Immobilienbewertung
Mörkenstraße 18
D-27572 Bremerhaven
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Rechtsform: | freier Beruf |
Handelsregister: | - |
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Bewertung von Immobilien
01.08.2010
Der Verkehrswert (auch: gemeiner Wert oder Marktwert) ist in § 194 Bau-Gesetzbuch definiert als der Wert einer Immobilie, der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr unter Berücksichtigung der rechtlichen Gegebenheiten, der tatsächlichen Eigenschaften, sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks am Bewertungsstichtag ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.
Zu den rechtlichen Gegebenheiten gehören z. B. die Festlegungen des Bauplanungsrechtes, naturschutzrechtliche Vorgaben, aber auch privatrechtliche Vereinbarungen wie Wohnrechte, Nießbrauchsrechte o. ä. Auch Erbbaurechte gehören zu den rechtlichen Gegebenheiten, die für die Verkehrswertermittlung von Bedeutung sind.
Unter den tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und Lage des Grundstücks versteht man die Art der Bebauung, den Gebäudezustand, Form und Nutzbarkeit des Grundstücks u. v. m.
Die sorgfältige Ermittlung dieser Eigenschaften und die genaue Beobachtung des örtlichen Immobilienmarktes sind wesentliche Voraussetzungen für ein aussagekräftiges und glaubwürdiges Gutachten.
Sachverständige, die von einer Industrie- und Handelskammer oder einer anderen Kammer öffentlich bestellt und vereidigt sind, haben nicht nur ihre besondere Sachkunde nachgewiesen, sondern auch einen Eid auf die sorgfältige und unabhängige Bearbeitung der Gutachtenaufträge abgelegt.