Müller & Partner - Sachverständige für Schadstoffe und Pilzbefall
Büro für Bau- u. Gebäudeschadstoffe
Gottfried-Büren-Weg 41
D-33014 Bad Driburg
Gottfried-Büren-Weg 41
D-33014 Bad Driburg
Rechtsform: | Einzelunternehmen |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Müller Dieter |
Ust.-ID: | DE228894386 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Asbest
01.09.2010
Chrysotilfasern aus Cushion-Vinyl-Fußbodenbelag
Asbest ist beim Menschen eindeutig als krebserregend erkannt. Bei begründetem Verdacht des Vorkommens asbesthaltiger Produktanwendungen in Innenräumen empfiehlt sich daher die Analyse und die Bewertung der Sanierungsdringlichkeit (Asbestrichtlinie).
Seit 2002 gelten Asbestabfälle als besonders überwachungsbedürftige Abfälle i.S. des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Wegen seiner hervorragenden Eigenschaften fand Asbest in ca. 3000 verschieden Produkten seine Verwendung. Besondes in der Zeit des Wirtschaftswunders der 50er Jahre bis weit in die 80er Jahre wurden Asbestprodukte mit schwach gebundenem Asbest in großen Mengen eingesetzt. Bauprodukte aus Asbestzement (fest gebundenens Asbest) wurde im Bauwesen bis 1991 eingesetzt. Die Verwendung von Asbestzementrohren (Abwasserrohre) war im Tiefbau bis 1994 erlaubt.
Im Falle des Vorhandenseins schwach gebundenen Asbestvorkommens in Innenräumen besteht eine Sanierungspflicht durch eine Sanierungsfachfirma mit Zulassung nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519).