VTT Industriebedarf GmbH
Amelia-Earhart-Str. 12
D-77933 Lahr
D-77933 Lahr
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 391115 |
Registergericht: | Freiburg |
Geschäftsführung: | Markus Rueff |
Ust.-ID: | DE173011419 |
Gesellschafter/-in: | Rueff Holding AG |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Hebegurtschlinge
29.07.2013
vtt-group.com
Hebegurtschlingen sind eine Kombination aus Hebegurt und Rundschlinge, daher vereinen sie die Vorteile dieser beiden Hebemittel.
Hebegurtschlingen weisen unterschiedliche Hebekapazitäten bis zu 400 Tonnen auf, bei einem Sicherheitsfaktor von 7:1. Die EN-Norm 1492-1/2 umschreibt, welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um derartige Hebemittel in Umlauf bringen und verwenden zu dürfen. Schlingen, welche sichtbare äußere Beschädigungen aufweisen, dürfen nicht mehr verwendet werden.
Die zulässigen Hebelasten sind auf einem eingenähten blauen Prüfschild aufgedruckt; Schlingen mit fehlendem Prüfschild dürfen nicht mehr verwendet werden. Für das Heben von scharfkantigen Gegenständen (beispielsweise Bleche) muss ein geeigneter Kantenschutz verwendet werden.