Berg GmbH
D-82152 Martinsried
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 77829 |
Registergericht: | München |
Geschäftsführung: | Marijan Valic Dr.-Ing. Peter Günther |
Ust.-ID: | DE 128218087 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Lastmanagement
27.04.2021
Aufteilung Stromnetzentgelt
Über die Netzentgeltreduzierung lassen sich die Entgelte, die die rund 900 Netzbetreiber in Deutschland für den Netzzugang erheben, deutlich senken. Diese sogenannten Netznutzungsentgelte für Strom machen aktuell ca. ein Viertel der Gesamtstromkosten von Unternehmens. Neben den Netzentgelten setzt sich der Strompreis auch aus den Kosten für Erzeugung, Vertrieb, Abgaben, Umlagen und Steuern zusammen. Wollen Unternehmen die gesetzlichen Möglichkeiten der Stromkostenentlastung nutzen und Ihre Netzentgelte reduzieren, müssen sie den eigenen Jahreslastgang analysieren und sollten ihre Jahresleistungsspitzen reduzieren.
Ein Lastmanagementsystem verhindert spontan auftretende Leistungsspitzen in Hochlastzeitfenstern, indem es den betriebsbedingten Leistungsbedarf mit den tarifbedingten Leistungsbegrenzungen kontinuierlich abgleicht. So können Unternehmen aktiv, direkt und schnell in ihren Leistungsbezug eingreifen. Sie haben damit die Möglichkeit, Stromerzeuger und Verbraucher flexibel zu steuern, sei es zur Optimierung des individuellen Stromnetzentgeltes oder zur Bereitstellung von Regelenergie.
Wenn der jährliche Energieverbrauch die Schwelle von 100.000 kWh überschreitet und der Leistungsmittelwert der eigenen Stromrechnung mindestens 250 kW aufweist, dann lohnt es sich, auf ein Lastmanagementsystem umzusteigen. Ein Lastmanagement senkt die Energiekosten durch Reduzierung der Netzentgelte und garantiert gleichzeitig die Handlungshoheit über die eigene Energienutzungsintensität. Es verhindert spontan auftretende Leistungsspitzen in Hochlastzeitfenstern. Die komplexe Pflege dieser regional und saisonal unterschiedlichen sowie jedes Jahr neu definierten Zeitperioden der Bezugsleistungsbegrenzung wird erst durch eine entsprechende Lastmanagement-Software administrierbar.