NET-RACK Lager- und Fördertechnik GmbH
Felsenkellerweg 40
D-49324 Melle
D-49324 Melle
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Arend H. Buter Marc Buter |
Ust.-ID: | k.A. |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Welche Regale sind prüfpflichtig? Wer prüft Regale?
26.10.2021
Prüfpflichtige Regale und Regalanlagen:• Fachbodenregale
• Palettenregale
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchlaufregale
• Mehrgeschossanlagen
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden.
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen.
Regalprüfung – eine regelmäßige Kontrolle für die Sicherheit.
Bei einer Regalinspektion handelt es sich um eine regelmäßige Kontrolle von gewerblich genutzten Regalen. Da beim Be- und Entladen von Regalen unbeabsichtigte Beschädigungen auftreten können, werden diese durch die Regalinspektion identifiziert. Die Regalinspektion dient somit der Unfallvermeidung im Lager. Die Regalinspektion ist überwiegend eine Sichtkontrolle, die vom Boden aus durchgeführt wird. Es wird unterschieden zwischen der wöchentlichen Sichtkontrolle und der jährlichen Experteninspektion.
Prüfpflichtige Regale und Regalanlagen:
• Fachbodenregale
• Palettenregale
• Kragarmregale
• Einfahrregale
• Durchlaufregale
• Mehrgeschossanlagen
Sichtkontrolle
Der Sicherheitsbeauftragte muss sicherstellen, dass Inspektionen wöchentlich durchgeführt werden, bzw. in anderen regelmäßigen Abständen, die einer Risikoanalyse zugrunde liegen. Ein formaler, schriftlicher Bericht ist aufzubewahren.
Experteninspektion, Regalinspektion
In Abständen von nicht mehr als 12 Monaten ist eine Inspektion von einer fachkundigen Person durchzuführen. Dem Sicherheitsbeauftragten ist ein schriftlicher Bericht über Beobachtungen und Vorschlägen zu jeglichen erforderlichen Handlungen zu übergeben.
Unsere Regalprüfung umfasst:
• optische Inspektion Ihrer Lagereinrichtung
• Kontrolle auf Einhaltung der Vorschriften DGUV Regel 108-007 Lagereinrichtungen und Geräte (früher BGR 234)
• Sichtkontrolle der Regalbauteile auf erkennbare Beschädigungen gemäß EN 15635
• Kennzeichnung beschädigter Bauteile und Beurteilung der Schäden
• Abgleich der Belastungsschilder mit dem Regalsystem und dem Aufbau
• Erstellung eines Inspektionsprotokolls mit Beurteilung der Schäden und Empfehlungen zur Schadensbeseitigung direkt vor Ort
• Schadenanalyse – Einschätzung der Nutzungssicherheit
• Hinweise zur Vorbeugung von Regalbeschädigungen