Berg GmbH
Fraunhofer Str. 22
D-82152 Martinsried
D-82152 Martinsried
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 77829 |
Registergericht: | München |
Geschäftsführung: | Marijan Valic Dr.-Ing. Peter Günther |
Ust.-ID: | DE 128218087 |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Drittmengenabgrenzung
11.03.2021
Frist zur verpflichtenden Drittmengenabgrenzung auf 01.01.2022 verlängertZahlreiche Unternehmen mit einer Begrenzung der Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)-Umlage oder mit Stromerzeugungsanlagen in der Eigenversorgung nach EEG hätten bis zum 01.01.2021 ein Konzept zur Erfassung und Abgrenzung umlagepflichtiger Strommengen gemäß EEG erstellen und umsetzen müssen.
Hintergrundinformation EEG-Novelle 2021
Der Bundestag hat am 17. Dezember 2020 die EEG-Novelle 2021 verabschiedet. Die Neuregelung soll zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten. Damit ergeben sich kurz vor Jahresende einige wichtige Änderungen für Unternehmen. Das übergeordnete Energiesammelgesetz (EnSaG) ist seit 01. Januar 2019 in Kraft getreten und ändert eine Vielzahl von energierechtlichen Regelungen, wie zum Beispiel §62 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG). Die drängendste Änderung betrifft Unternehmen, die EEG-umlagebefreiten oder umlagereduzierten Eigenstrom aus Eigenerzeugung, die Besondere Ausgleichsregelung (BesAR) oder die Begrenzung der Netzumlagen nach § 19 Abs. 2 StromNEV nutzen. Diese Begünstigungen gelten nur für die Strommengen, die das Unternehmen selbst verbraucht, nicht für die an Dritte weitergeleiteten Mengen. Erfolgt die Drittmengenabgrenzung nicht korrekt, drohen den Betroffenen Rückforderungen und empfindliche Sanktionen bis hin zum Verlust der EEG-Privilegierung.