GFOS mbH Gesellschaft für Organisationsberatung und Softwareentwicklung mbH
Am Lichtbogen 9
D-45141 Essen
D-45141 Essen
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 7600 |
Registergericht: | Amtsgericht Essen |
Geschäftsführung: | Katharina Van Meenen-Röhrig Dr. Ignace Van Meenen |
Ust.-ID: | DE 353546085 |
Gesellschafter/-in: | - |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Sichere 3G-Kontrolle mit präventiver Zutrittserlaubnis
15.12.2021
Das neue Infektionsschutzgesetz ist am 24. November 2021 in Kraft getreten – dadurch gilt die 3G-Regelung jetzt auch für Unternehmen. Sie schreibt vor, dass der Zutritt zum Arbeitsplatz nur noch für geimpfte, genesene oder negativ getestete Personen möglich ist. Für Unternehmen ergibt sich ein hoher Kontrollaufwand, den wir für Sie mit unserer Lösung zur präventiven Zutrittserlaubnis vereinfachen können.Damit die 3G-Kontrolle in den Unternehmen zuverlässig erfolgen kann, haben wie eine sichere Lösung: Mit unserer präventiven Zutrittserlaubnis gestalten Sie die Zutrittssteuerung für Mitarbeitende und Besucher*innen einfach und bequem!
Ihre Vorteile im Überblick
• Temporärer Zutritt: Berechtigte Personen übernehmen die 3G-Kontrolle in Ihrem Unternehmen und hinterlegen die Gültigkeitsdauer im System. Nach Ablauf der Gültigkeit erlischt die Zutrittserlaubnis automatisch, bis ein neuer 3G-Nachweis geprüft und hinterlegt wurde.
• Präventivfragebögen für Mitarbeitende: Mitarbeitende nutzen einen Fragebogen im Employee Self Service, um Angaben über ihren 3G-Nachweis zu machen. Eine zentrale Stelle prüft das 3G-Zertifikat und genehmigt den temporären Zutritt nach erfolgreicher Prüfung.
• Präventivfragebögen für Besucher*innen: Im Besucher Self Service stellen Besucher*innen einen Antrag. Dieser wird erst genehmigt, wenn eine Prüfung des 3G-Zertifikats durch eine berechtigte Person erfolgt ist.
Weitere Ausbaustufen zur Unterstützung der Prüfungspflicht sind bereits in der Umsetzung.