Lobraco Akademie GmbH
Auf dem Meer 3
D-56333 Winningen
D-56333 Winningen
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | 27214 |
Registergericht: | Koblenz |
Geschäftsführung: | Christian Buchenthal Gerd Buchenthal |
Ust.-ID: | DE268006536 |
Gesellschafter/-in: | Christian Buchenthal |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Absender von Luftfracht werden vom Staat auditiert
09.03.2010
Ab Ende April wird das Luftfahrtbundesamt mit der Auditierung der sogenannten „Bekannten Versendern“ beginnen!
Als Absender einer Luftfrachtsendung, sind Sie verantwortlich für die Sicherheit der Sendung. Hierzu zählen alle Sendungen die Ihre Firma verlassen und per Luft transportiert werden.
Ab Ende April wird das Luftfahrtbundesamt mit der Auditierung der sogenannten „Bekannten Versendern“ beginnen!
Als Absender einer Luftfrachtsendung, sind Sie verantwortlich für die Sicherheit der Sendung. Hierzu zählen alle Sendungen die Ihre Firma verlassen und per Luft transportiert werden.
Verantwortlich wofür?
Das Luftfahrtbundesamt fordert in seiner Bekannten Versender Erklärung:
Eine Tatsache die durch die Audition des Gesetzgebers nun kontrolliert wird, sollten Sie den Anforderungen nicht entsprechen, so wird Ihnen der Status aberkannt. Dies hat die Konsequenz, dass Ihre Sendungen einer Röntgenuntersuchung zugeführt werden müssen, diesen Mehraufwand werden sie den Spediteuren zahlen müssen.
Sicherheitsmaßnahmen zu Implementieren bedeutet nicht nur Zäune aufzustellen, nein hier wird seitens der Behörden ein nachhaltiges und prozessgesteuertes Sicherheitskonzept eingefordert.
Wir stehen Ihnen bei der Beratung und Umsetzung mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
……..haben Sie „Luftsicherheit“ im FOKUS!
Ab Ende April wird das Luftfahrtbundesamt mit der Auditierung der sogenannten „Bekannten Versendern“ beginnen!
Als Absender einer Luftfrachtsendung, sind Sie verantwortlich für die Sicherheit der Sendung. Hierzu zählen alle Sendungen die Ihre Firma verlassen und per Luft transportiert werden.
Verantwortlich wofür?
Das Luftfahrtbundesamt fordert in seiner Bekannten Versender Erklärung:
- bei Änderung des Firmennamens und/oder der Anschrift der Firma die Sicherheitserklärung zu erneuern.
- im Falle der Beauftragung von Unterauftragnehmern (Transport, Verpackung, Lagerung) für die Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen Sorge zu tragen.
- den Luftsicherheitsbehörden oder den Reglementierten Beauftragten Zutritt zu den für den Luftfrachtexport relevanten Räumlichkeiten zu gewähren.
- das die Verpackung von Luftfrachtsendungen immer so erfolgt, dass diese manipulationssicher sind. Unter manipulationssicher ist insbesondere zu verstehen, dass die Packstücke so hergerichtet sind, dass ein Zugriff auf den Inhalt, ohne Hinterlassen äußerlich sichtbarer Spuren, nicht möglich ist (z.B. Umwicklung mit Folie, die verschweißt ist).
Eine Tatsache die durch die Audition des Gesetzgebers nun kontrolliert wird, sollten Sie den Anforderungen nicht entsprechen, so wird Ihnen der Status aberkannt. Dies hat die Konsequenz, dass Ihre Sendungen einer Röntgenuntersuchung zugeführt werden müssen, diesen Mehraufwand werden sie den Spediteuren zahlen müssen.
Sicherheitsmaßnahmen zu Implementieren bedeutet nicht nur Zäune aufzustellen, nein hier wird seitens der Behörden ein nachhaltiges und prozessgesteuertes Sicherheitskonzept eingefordert.
Wir stehen Ihnen bei der Beratung und Umsetzung mit langjähriger Erfahrung zur Seite.
……..haben Sie „Luftsicherheit“ im FOKUS!