Detektiv-Institut KOCKS GmbH
Ihre diskreten Beweisermittler - seit 1955
Am Kreuzberg 4
D-40489 Düsseldorf
Am Kreuzberg 4
D-40489 Düsseldorf
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | HRB 58550 |
Registergericht: | Düsseldorf |
Geschäftsführung: | Manfred Lotze |
Ust.-ID: | k.A. |
Gesellschafter/-in: | Lotze |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Führungskräfte im Wechselfieber
31.08.2015
Fotografie: Frank Wiedemeier
Achtung: Firmen Know-how auf Abwegen zur Konkurrenz
Der Arbeitplatzwechsel ist für die Karriere nützlich – auch für den neuen Arbeitgeber. Soweit, so normal.
Detektive KOCKS verbuchen seit über 3 Jahren allerdings einen neuen Trennungs-Trend. Da wandern Führungskräfte auch in größeren Gruppen und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit geschlossen vom bisherigen Arbeitsplatz ab. Einerseits in die Selbstständigkeit, andererseits schnurstracks zum Wettbewerber des bisherigen Unternehmens.
Und das so schnell wie möglich. Der Wechsel muss sich ja bezahlt machen, für die neue Firma und die Akteure, außerdem müssen Kunden-/Lieferanten-Kontakte „heiß“ bleiben.
Ganz Schlaue wollen das Auffallrisiko etwa bei geltendem Wettbewerbsverbot umgehen. Da wird z.B. ein Branchenwechsel vorgetäuscht oder die neue Anstellung nicht bei der Konkurrenz direkt sondern bei deren „entfernten“ Tochterunternehmung (zum Schein) vorgenommen. Diese Problematik trifft nicht nur Handel, Handwerk und Industrie sondern auch Dienstleister und vielfach Freiberufler – da wandern gleich die Patienten oder Mandanten mit ab.
Hier 3 Beispiele:
A) Ein Arzt verkauft seine Praxis und verpflichtet sich, im Umkreis von 20 km und innerhalb von 2 Jahren nicht erneut zu praktizieren.
Die Erwerber der Praxis stellen gleich zu Beginn ihrer Selbstständigkeit fest, dass die Telefonleitungen „gestört“ sind. Wie sich herausstellte waren die Leitungen auf andere Anschlüsse umgeleitet. Was ausblieb waren Patienten und offenbar fehlten auch einige Patientenunterlagen.
Wir haben innerhalb kurzer Zeit den Zahnarzt im selben Ort, ca. 3 km von seiner alten Praxis entfernt, in modernen Räumen mit 6 Behandlungsstühlen festgestellt. Einer der Sachbearbeiter bekam „Zahnschmerzen“ und brauchte dringend Hilfe…
B) Unser Auftraggeber befürchtete Mitte Dezember, dass die Kündigung eines der Geschäftsführer wohl aufgrund seines Wechsels zur Konkurrenz erfolge.
Darüber hinaus sind weitere Kündigungen von sechs Mitarbeitern aus Schlüsselpositionen erfolgt und der Verdacht lag nahe, dass Einkaufsleiterin, Vertriebschef und vier Außendienstmitarbeiter auch zum Wettbewerb abwandern, inklusive Kundschaft.
Unsere Überprüfung bei zunächst zwei Mitarbeitern, die vertraglich ein Wettbewerbsverbot einzuhalten hätten, war sofort erfolgreich.
Die fünf weiteren Personen sind observiert worden und wir fanden von nun an alle sieben an der Adresse des "aggressiven" Wettbewerbers.
In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass die einstweiligen Verfügungen aufgrund unserer eidesstattlichen Versicherungen dazu geführt haben, dass gerichtlich die Tätigkeit in der neuen Firma im Folgejahr bis zum Ende des dritten Quartals untersagt wurde.
C) Ein Dienstleistungsunternehmen erhält die Kündigung einer leitenden Angestellten, die aufgrund ihrer eigenen Einlassungen im Kollegenkreis einen Wechsel zu einem Wettbewerber vornehmen will. Sie wurde freigestellt und des Risikos wegen, dass sie schon für die Konkurrenz ihre Tätigkeit aufnimmt und somit das Know-how aus dem bisherigen Tätigkeitsbereich unverzüglich übertragen könnte, wurde sie observiert. Dabei tauchten aus ihrem bisherigen Kollegenkreis drei weitere Personen auf, die während "Arbeitsunfähigkeit" ebenfalls als Zuträger für ihre Kollegin an neuer Wirkungsstätte fleißig waren.
Fazit:
Untätig, quasi mit offenen Augen negative Entwicklungen zuzulassen kann sich ein Unternehmensverantwortlicher nicht erlauben.
Die notwendige Sensibilität unterstellt, hilft zunächst unsere honorarfreie Erstberatung, gern im Zusammenwirken mit dem Juristen des Kunden. Dabei können Vorschläge für die Abwicklung des Auftrages unterbreitet werden.
Mit dem Ende der Einsätze erfolgt die Abrechnung „nach Aufwand“, gemäß der vertraglichen Vereinbarung, oft im Rahmenvertrag. (Kostenerstattung gemäß ZPO und BGB!)
Manfred Lotze, Detektiv-Institut KOCKS GmbH - diskrete Beweisermittler seit 1955.
Düsseldorf, 1.9.15
Der Arbeitplatzwechsel ist für die Karriere nützlich – auch für den neuen Arbeitgeber. Soweit, so normal.
Detektive KOCKS verbuchen seit über 3 Jahren allerdings einen neuen Trennungs-Trend. Da wandern Führungskräfte auch in größeren Gruppen und nach vielen Jahren Betriebszugehörigkeit geschlossen vom bisherigen Arbeitsplatz ab. Einerseits in die Selbstständigkeit, andererseits schnurstracks zum Wettbewerber des bisherigen Unternehmens.
Und das so schnell wie möglich. Der Wechsel muss sich ja bezahlt machen, für die neue Firma und die Akteure, außerdem müssen Kunden-/Lieferanten-Kontakte „heiß“ bleiben.
Ganz Schlaue wollen das Auffallrisiko etwa bei geltendem Wettbewerbsverbot umgehen. Da wird z.B. ein Branchenwechsel vorgetäuscht oder die neue Anstellung nicht bei der Konkurrenz direkt sondern bei deren „entfernten“ Tochterunternehmung (zum Schein) vorgenommen. Diese Problematik trifft nicht nur Handel, Handwerk und Industrie sondern auch Dienstleister und vielfach Freiberufler – da wandern gleich die Patienten oder Mandanten mit ab.
Hier 3 Beispiele:
A) Ein Arzt verkauft seine Praxis und verpflichtet sich, im Umkreis von 20 km und innerhalb von 2 Jahren nicht erneut zu praktizieren.
Die Erwerber der Praxis stellen gleich zu Beginn ihrer Selbstständigkeit fest, dass die Telefonleitungen „gestört“ sind. Wie sich herausstellte waren die Leitungen auf andere Anschlüsse umgeleitet. Was ausblieb waren Patienten und offenbar fehlten auch einige Patientenunterlagen.
Wir haben innerhalb kurzer Zeit den Zahnarzt im selben Ort, ca. 3 km von seiner alten Praxis entfernt, in modernen Räumen mit 6 Behandlungsstühlen festgestellt. Einer der Sachbearbeiter bekam „Zahnschmerzen“ und brauchte dringend Hilfe…
B) Unser Auftraggeber befürchtete Mitte Dezember, dass die Kündigung eines der Geschäftsführer wohl aufgrund seines Wechsels zur Konkurrenz erfolge.
Darüber hinaus sind weitere Kündigungen von sechs Mitarbeitern aus Schlüsselpositionen erfolgt und der Verdacht lag nahe, dass Einkaufsleiterin, Vertriebschef und vier Außendienstmitarbeiter auch zum Wettbewerb abwandern, inklusive Kundschaft.
Unsere Überprüfung bei zunächst zwei Mitarbeitern, die vertraglich ein Wettbewerbsverbot einzuhalten hätten, war sofort erfolgreich.
Die fünf weiteren Personen sind observiert worden und wir fanden von nun an alle sieben an der Adresse des "aggressiven" Wettbewerbers.
In der Zwischenzeit wurde bekannt, dass die einstweiligen Verfügungen aufgrund unserer eidesstattlichen Versicherungen dazu geführt haben, dass gerichtlich die Tätigkeit in der neuen Firma im Folgejahr bis zum Ende des dritten Quartals untersagt wurde.
C) Ein Dienstleistungsunternehmen erhält die Kündigung einer leitenden Angestellten, die aufgrund ihrer eigenen Einlassungen im Kollegenkreis einen Wechsel zu einem Wettbewerber vornehmen will. Sie wurde freigestellt und des Risikos wegen, dass sie schon für die Konkurrenz ihre Tätigkeit aufnimmt und somit das Know-how aus dem bisherigen Tätigkeitsbereich unverzüglich übertragen könnte, wurde sie observiert. Dabei tauchten aus ihrem bisherigen Kollegenkreis drei weitere Personen auf, die während "Arbeitsunfähigkeit" ebenfalls als Zuträger für ihre Kollegin an neuer Wirkungsstätte fleißig waren.
Fazit:
Untätig, quasi mit offenen Augen negative Entwicklungen zuzulassen kann sich ein Unternehmensverantwortlicher nicht erlauben.
Die notwendige Sensibilität unterstellt, hilft zunächst unsere honorarfreie Erstberatung, gern im Zusammenwirken mit dem Juristen des Kunden. Dabei können Vorschläge für die Abwicklung des Auftrages unterbreitet werden.
Mit dem Ende der Einsätze erfolgt die Abrechnung „nach Aufwand“, gemäß der vertraglichen Vereinbarung, oft im Rahmenvertrag. (Kostenerstattung gemäß ZPO und BGB!)
Manfred Lotze, Detektiv-Institut KOCKS GmbH - diskrete Beweisermittler seit 1955.
Düsseldorf, 1.9.15