Gabriel Security Service GmbH
Sicherheitsdienst
Am Kreuzberg 4
D-40489 Düsseldorf
Am Kreuzberg 4
D-40489 Düsseldorf
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | Düsseldorf HRB 22680 |
Registergericht: | Amtsgericht Düsseldorf |
Geschäftsführung: | Manfred Lotze |
Ust.-ID: | k.A. |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Abhörgefahren
01.09.2015
Wanze, illegales Lauschmittel im Versteck, vergrößert
Wissen was der Wettbewerber plant, Kenntnis über neue Verfahren und Patente erlangen sind die Ziele von Industriespionage. Viel günstiger erfolgt dies über verbotene Technik als durch Personal-Abwerbung.
Es gilt die Kronjuwelen der Wirtschaft zu sichern.
Insiderwissen durch Lauschangriffe
Wie Unternehmen sich schützen können
Wenn Insiderwissen bei der Konkurrenz (oder einem Prozessgegner) landet, kann dies zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen. Unternehmen, die mit sensiblen Themen und Informationen operieren, sind dabei besonders gefährdet. Was sich nach Fernsehkrimi anhört, ist in Deutschlands Wirtschaft an der Tagesordnung.
Manfred Lotze, Geschäftsführender Gesellschafter von Gabriel-Security-Service GmbH: „Nicht selten ist Wichtigtuerei oder Redseligkeit der Grund, dass Interna in falsche Hände geraten. Allzu oft werden diese aber ganz gezielt und professionell beschafft, z.B. durch verbotene Abhörtechnik in Konferenz-/Wohnräumen oder Büros."
Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 500.000 illegale "Wanzen" versteckt. Deshalb sind regelmäßige Lauschabwehreinsätze durch Profis ein Muss für die Verantwortungsträger. Sie müssen sich sonst dem Vorwurf aussetzen, einen Schaden für das Unternehmen nicht gründlich genug verhindert zu haben.“
Hier greift im Schadenfall das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Es verpflichtet seit 1998 Vorstand und Geschäftsführer dazu „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden”. Auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) tritt in Kraft, wenn die Aufsichtspflicht in Betreiben und Unternehmen verletzt wird.
Die Experten von Gabriel Security-Service GmbH in Düsseldorf sind auf die bundesweite Suche nach verbotener Abhörtechnik spezialisiert und konnten bereits zahlreiche Unternehmen vor Indiskretionen schützen. Unser Erfolg vor kurzem = ein Mikrofon mit erstaunlicher Reichweite von über 700 m...
Die moderne Kleinsttechnik auf diesem Gebiet wird z.T. im Versandhandel angeboten, die Verwendung ist in Deutschland verboten. Ihr Einsatz erfordert schon gewisse Kenntniss für den geeigneten Platz, die Stromversorung etc.
Wissens-Abschöpfung erfolgt auch über Personal-Abwerbung. Dann aber mit gewissen Risiken, Abhängigkeiten und hohem Aufwand. Dagegen ist der Einsatz verbotener Technik wesentlich einfacher zu handhaben. Der Lauscher ist nahezu risikolos an allen wichtigen Entscheidungen z.B. über Erfindungen absolut zeitnah und vollständig informiert.
So geht "Innovation" heute. Das gilt es zu verhindern!
Manfred Lotze, Berater in Sicherheitsfragen,
Gabriel-Security-Service GmbH, Düsseldorf
Es gilt die Kronjuwelen der Wirtschaft zu sichern.
Insiderwissen durch Lauschangriffe
Wie Unternehmen sich schützen können
Wenn Insiderwissen bei der Konkurrenz (oder einem Prozessgegner) landet, kann dies zu massiven wirtschaftlichen Schäden führen. Unternehmen, die mit sensiblen Themen und Informationen operieren, sind dabei besonders gefährdet. Was sich nach Fernsehkrimi anhört, ist in Deutschlands Wirtschaft an der Tagesordnung.
Manfred Lotze, Geschäftsführender Gesellschafter von Gabriel-Security-Service GmbH: „Nicht selten ist Wichtigtuerei oder Redseligkeit der Grund, dass Interna in falsche Hände geraten. Allzu oft werden diese aber ganz gezielt und professionell beschafft, z.B. durch verbotene Abhörtechnik in Konferenz-/Wohnräumen oder Büros."
Schätzungen zufolge sind in Deutschland rund 500.000 illegale "Wanzen" versteckt. Deshalb sind regelmäßige Lauschabwehreinsätze durch Profis ein Muss für die Verantwortungsträger. Sie müssen sich sonst dem Vorwurf aussetzen, einen Schaden für das Unternehmen nicht gründlich genug verhindert zu haben.“
Hier greift im Schadenfall das Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich (KonTraG). Es verpflichtet seit 1998 Vorstand und Geschäftsführer dazu „geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden”. Auch das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) tritt in Kraft, wenn die Aufsichtspflicht in Betreiben und Unternehmen verletzt wird.
Die Experten von Gabriel Security-Service GmbH in Düsseldorf sind auf die bundesweite Suche nach verbotener Abhörtechnik spezialisiert und konnten bereits zahlreiche Unternehmen vor Indiskretionen schützen. Unser Erfolg vor kurzem = ein Mikrofon mit erstaunlicher Reichweite von über 700 m...
Die moderne Kleinsttechnik auf diesem Gebiet wird z.T. im Versandhandel angeboten, die Verwendung ist in Deutschland verboten. Ihr Einsatz erfordert schon gewisse Kenntniss für den geeigneten Platz, die Stromversorung etc.
Wissens-Abschöpfung erfolgt auch über Personal-Abwerbung. Dann aber mit gewissen Risiken, Abhängigkeiten und hohem Aufwand. Dagegen ist der Einsatz verbotener Technik wesentlich einfacher zu handhaben. Der Lauscher ist nahezu risikolos an allen wichtigen Entscheidungen z.B. über Erfindungen absolut zeitnah und vollständig informiert.
So geht "Innovation" heute. Das gilt es zu verhindern!
Manfred Lotze, Berater in Sicherheitsfragen,
Gabriel-Security-Service GmbH, Düsseldorf