Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Bildungsanbieter, Staplerfahrschule
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Rechtsform: | Einzelfirma |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Norbert Geimer |
Ust.-ID: | befreit |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Berechtigung zum Führen von Arbeitsbühnen +Steiger
28.01.2019
Auf keinen Fall ersetzt die bei der Übergabe durch Vermietpersonal durchgeführte Einweisung, den von der Berufsgenossenschaft vorgeschriebene Unterweisung/ Befähigungsnachweis zum Führen von Hubarbeitsbühnen durch den Bildungsanbieter!Führerscheinpflicht – der Arbeitgeber als Mieter einer Arbeitsbühne trägt eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Dieser Verantwortung kommt er u. a. mit einer sorgfältigen Unterweisung in Theorie und Praxis Ausbildung der Bühnenbediener nach. Daher bietet der Bildungsanbieter praxisnahe, zertifizierte Schulungen an.
Mit dem „Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz für Bediener von Arbeitsbühnen“ BGG 966 setzt die Berufsgenossenschaft klare Maßstäbe, wie die Auswahl und Ausbildung von Bühnenbedienern aussehen sollte.
Sie ist damit eine wertvolle Hilfe für Sicherheitsverantwortliche. Rechtlich wirkt diese Vorschrift wie ein Gesetz.
Die Regeln stellen ganz konkrete Anforderungen an das Bedienpersonal und den Unternehmer, das heißt an Sie und Ihren Arbeitgeber bzw. Ihr Unternehmen.
Die Benutzer müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und in der Bedienung der Arbeitsbühne unterwiesen sein.
Die Befähigung zum Bedienen muss gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen werden.
Die Benutzer müssen vom Unternehmer (Arbeitgeber) ausdrücklich und schriftlich zum Bedienen von Arbeitsbühnen beauftragt werden.
Die Einweisung dagegen erfolgt bei Übergabe der Arbeitsbühne. Sie bekommen dabei eine bestimmte Maschine erklärt, z.B. wie diese zu bedienen, zu pflegen oder zu warten ist.
Die Einweisung dagegen erhalten Sie beim Kauf eines neuen Kfz, bei dessen Übergabe Sie erklärt bekommen, wo sich der Lichtschalter oder der Ölstab befindet, und wie das Radio zu bedienen ist.
Die Verkehrsregeln erlernen Sie dabei aber nicht!
Das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Tel: 069 15610522,