Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Bildungsanbieter, Staplerfahrschule
Intzestrasse 8 - 10
D-60314 Frankfurt
Intzestrasse 8 - 10
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Rechtsform: | Einzelfirma |
Handelsregister: | k.A. |
Registergericht: | k.A. |
Geschäftsführung: | Norbert Geimer |
Ust.-ID: | befreit |
Gesellschafter/-in: | k.A. |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Ausbildung Kranführerschein
23.10.2019
Fahrerausbildung für Krananlagen Hallen-, Brücken-, Portalkran, Kranführerschein, KranscheinkurseBerechtigungsnachweise zum Führen von Krananlagen. Gefahren frühzeitig zu erkennen, weniger Risiko einzugehen. Unser Ziel ist der gemeinsame Erfolg! Tel: 069 15610522
Profitieren Sie durch sinkende Unfallzahlen und effizienteres arbeiten Ihrer Mitarbeiter durch den von mir, Norbert Geimer im Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik, geschulten sachgerechten Umgang mit Krananlagen. Befähigte Person zur Prüfung von Anschlagmitteln und Kräne.
Dieses Seminar vermittelt die erforderlichen Kenntnisse zum fachgerechten und sicheren Einsatz von Krananlagen, Hallen-, Brücken-, Portalkrane, sowie Anschlag- und Lastaufnahmemittel sowie zum vorzeitigen Erkennen von Mängeln und Verschleißerscheinungen. Die Schulungsteilnehmer erlernen, geeignete Anschlagmittel und Lastaufnahmemittel auszuwählen und das Anschlagen der Last fachgerecht und selbstständig durchzuführen. Sie werden in die Lage versetzt, vor dem Transport der Last mögliche Gefahren zu erkennen und diese durch entsprechende Maßnahmen auszuschließen. Auch die fachgerechte Lagerung von Anschlag- und Lastaufnahmemittel sind wichtige Bestandteile dieser Unterweisung in Theorie und Praxis. Auch der " Anschläger " trägt bei diesen Tätigkeiten eine äußerst hohe Verantwortung. Entscheidend für das sichere Anschlagen und den sicheren Transport sind insbesondere das Verhalten und die Kenntnisse des Anschlägers. Aus diesem Grund muss dieser Personenkreis über den bestimmungsgemäßen Gebrauch von Anschlagmitteln unterwiesen sein.
Wer die Ablegekriterien für Anschlagmittel der BG-Regel "Betreiben von Arbeitsmitteln" (BGR 500), Kapitel 2.8 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen im Hebezeugbetrieb" , sowie "Mängel" und die entsprechenden Normen kennt, minimiert das Unfallrisiko.
Eine noch so gute und geprüfte Technik reicht alleine nicht aus, um einen sicheren Transport mit dem Kran zu gewährleisten. Die Kranführer und Anschläger üben hierbei eine verantwortungsvolle Tätigkeit aus. Ihr Können und ihre Umsicht bestimmen die Sicherheit beim Krantransport maßgeblich.
Das Schulungszentrum für Bauwesen und Logistik Geimer
Tel: 069 15610522