LVQ Weiterbildung und Beratung GmbH
LVQ Business Akademie
Ruhrorter Strasse 47
D-45478 Mülheim/Ruhr
Ruhrorter Strasse 47
D-45478 Mülheim/Ruhr
Rechtsform: | GmbH |
Handelsregister: | 14520 |
Registergericht: | Duisburg |
Geschäftsführung: | Lars Hahn |
Ust.-ID: | DE120340042 |
Gesellschafter/-in: | Dr. Jäger; Heymann Steuerbüro |
Die Angaben im Impressum unterliegen dem Verantwortungsbereich des jeweiligen Unternehmens. |
- Impressum
Grundlehrgang (Fachkunde) nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbe
01.07.2021
Grundlehrgang (Fachkunde)nach § 9 Abs. 1 Entsorgungsfachbetriebeverordnung und §§ 4, 5 AbfAEV endspr. LAGA-Vollzugshilfe „Anerkennungsverfahren für Fachkundelehrgänge nach EfbV und TgV“, Anlage 1 der EfbV und Anlage 1 der AbfAEV
Behördlich bundesweit anerkannte Teilnahmebe-scheinigung (Fachkundenachweis) der LVQ Business Akademie der LVQ GmbH.
Es besteht die Möglichkeit, zusätzlich die Teilnahme-bescheinigung für den Betriebsbeauftragten für Ab-fall zu erwerben.
Entsorgungsfachbetriebe (gemäß § 9 EfbV)
Die Inhaber eines Entsorgungsfachbetriebes, sofern diese Leitungsfunktionen innehaben sowie das klassi-sche Leitungs- und Aufsichtspersonal müssen den vorliegenden Fachkundekurs absolviert haben. Eine zweitägige Auffrischung ist gemäß § 11 EfbV alle zwei Jahre erforderlich.
Sammler und Beförderer (gemäß § 5 AbfAEV)
Sammler und Beförderer von gefährlichen Abfällen benötigen gemäß § 54 KrWG eine Beförderungser-laubnis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teilnahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Händler und Makler (gemäß § 5 AbfAEV)
Händler und Makler von gefährlichen Abfällen benö-tigen gemäß § 54 KrWG eine entsprechende Erlaub-nis. Hierzu ist gemäß § 5 AbfAEV zwingend die Teil-nahme am vorliegenden Seminar erforderlich. Eine Fortbildung ist gemäß § 5, Abs. 3 AbfAEV alle drei Jahre notwendig.
Termine
20.09.2021 bis 24.09.2021
22.11.2021 bis 26.11.2021